CEC genehmigte Schutzklauseln zur Vorbeugung von COVID-19 Infektion bei Wahlen

Die Zentrale Wahlkommission hielt das nächste Treffen. Bei diesem Treffen hat die CEC unter Vorbereitung auf die Organisation außergewöhnlicher Wahlen für den Bürgermeister der Gemeinde Podujevo und Northern Mitrovica die Entscheidung getroffen, Verwaltungsrichtlinien für Schutzklauseln zu genehmigen, um die Infektion von COVID-19 für Wähler und Wahlmitarbeiter am Tag zu verhindern [...]
Die Zentrale Wahlkommission hielt das nächste Treffen.
Bei diesem Treffen unter der Vorbereitung auf die Organisation außergewöhnlicher Wahlen für den Bürgermeister der Gemeinde Podujevo und Northern Mitrovica hat die CEC beschlossen, Verwaltungsrichtlinien für Schutzklauseln zu genehmigen, um die Infektion von COVIDD-19 für Wähler und Wahlmitarbeiter am Wahltag zu verhindern. Diese CEC-Entscheidung wird nach Empfehlungen der Gesundheitseinrichtungen angenommen.
Ziel dieser Anweisung ist es, Schutzklauseln zur Verhinderung von COVID-19-Infektionen für Wähler und Wahlpersonal in den Bereichen, in denen Wahlen abgehalten werden, zu definieren, Schutzklauseln während der Zählung von Wahlpapieren an Standorten zu bestimmen und Schutzklauseln während der Übergabe und Annahme von Wahlmaterial zu bestimmen.
Dieser Leitfaden wird auf der CEC-Website veröffentlicht: https://www.kqz-ks.org/wp-content/unads/2020/1154-2020-Bendim-En-Udation-n-03-2020 17-11-2020 1.pdf
In der vorherigen Sitzung hat die Zentrale Wahlkommission die Richtung für die Wahl von Personen genehmigt, die aufgrund eines positiven Tests mit COVID-19 in der häuslichen Quarantäne und Personen sind, die das Maß der Selbstkontrolle zugewiesen haben. https://www.kqz-x.org/wp-content/unloads/2020/11/1092-2020-Bendim-for-roadisation al.pdf.
In diesem Zusammenhang hat die CEC während der heutigen Sitzung auch die Frist für die Identifizierung und Bestätigung der Wähler aus dieser Kategorie genehmigt. Nach der Entscheidung der CEC ist diese Frist vom 15. November bis zum 26. November 2020.











