Beschwerdekammer bestätigt die Entscheidung der Stiftung, die Rückkehr von Basri Sejdiu zur Arbeit zu verzögern

Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt, die Rückkehr zur Arbeit von Basri Sejdiu, ehemaliger Direktor des Universitätsklinikdienstes im Kosovo (SHSKUK) zu verschieben. Die Entscheidung der Beschwerdekammern wurde von der Labour Inspectorate und Sejdiu wegen seiner Rückkehr zur Position des USKUK-Direktors als unbegründet angesehen. [...]
Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt, die Rückkehr zur Arbeit von Basri Sejdiu, ehemaliger Direktor des Universitätsklinikdienstes im Kosovo (SHSKUK) zu verschieben.
Die Entscheidung der Beschwerdekammern wurde von der Labour Inspectorate und Sejdiu wegen seiner Rückkehr zur Position des USKUK-Direktors als unbegründet angesehen.
“refused groundless, complaints of the indictee- counterproposed Ministry of Labour and Social Goods ʹ Labour Inspectorate, 02.11.2020, and complaints of interested party Basri Sejdiu, 05.11.2020, während das Gesetz des Verfassungsgerichts in Pristina ) the Department of Administration Issues, Anr-1690/20, 14,10.20, beweist”, zeigt das Gesetz der Beschwerdekammer.
Sejdiu wurde von seiner Position vom USKKUK Board entlassen und sagte, er hatte schlechte Leistung. Später hatte er sich über seine Rückkehr zur Arbeitsaufsicht beschwert.










