Schweiz: Fines bis zu 10.000 maskierte Franken

Kann jemand feiner werden, wenn er trotz der Verpflichtung zur Maske in der relevanten Umgebung keine Maske trägt? Diese Frage wird in der Schweiz oft aus dem Inkrafttreten der betreffenden Aufgabe im Juli dieses Jahres gestellt. Das Thema wurde auch auf der heutigen Medienkonferenz in Bern diskutiert. [...]
Diese Frage wird in der Schweiz oft aus dem Inkrafttreten der betreffenden Aufgabe im Juli dieses Jahres gestellt.
Das Thema wurde auch auf der heutigen Medienkonferenz in Bern diskutiert. Die Frage zur Maske wurde von Michael Gerber vom Bundesamt für öffentliche Gesundheit (BAG) beantwortet.
Die Verpflichtung der Maske könnte um bis zu 10.000 Franken, basierend auf dem Gesetz über Epidemit, feingestellt werden, schreibt 20 Minuten.ch.
Die Verletzung des Tragens einer Maske, wenn sie durch Fahrlässigkeit erfolgt, ist auch strafbar, sendet albinfo.ch. Diejenigen, die eine solche Verletzung begehen, können bis zu 5.000 Franken Geldstrafe erhalten.
Die Verfolgung des angeblichen Fehlverhaltens ist ein Fall, der Kantonsbefugnisse betritt. Diese Straftat wird von den zuständigen kantonalen Behörden geschätzt.
Auf der anderen Seite kann ein Ladenbesitzer sich entscheiden, ob kriminelle Bemerkungen über die Verletzung der Maske zu machen.
Die Polizei ist mit der Meldung beauftragt, ob sie angebliche Verletzungen der Maskeverpflichtung, albinfo.ch Aufzeichnungen offenbaren. Es bleibt zu sehen, ob Verstöße wirklich befolgt werden.
Auf der Pressekonferenz bezieht sich Michael Gerber von BAG auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit anderen Worten, es wird nach der in konkreten Fällen vorgenommenen Beurteilung festgelegt.












