Homekeeping Verhaftung für Gynäkologe, die die Abtreibung des 14-jährigen Kindes durchgeführt hat, vergewaltigt von Gjilan

Das Stiftungsgericht in Gjilan hat Gjilans Forderung zur Verfassungsgerichtskannung genehmigt, die die Bestimmung der Hausarrest an 30 Tage indiktiert A. G., angeblich in der Qualität eines Gynäkologen, hat eine Abtreibung eines Minderjährigen. So hatte er dem verletzten diktiert, dass [...]
Das Stiftungsgericht in Gjilan hat Gjilans Forderung zur Verfassungsgerichtskannung genehmigt, die die Bestimmung der Hausarrest an 30 Tage indiktiert A. G., angeblich in der Qualität eines Gynäkologen, hat eine Abtreibung eines Minderjährigen.
Er hatte also den verletzten diktiert, was sie in ihrer Einwilligungserklärung zur Abtreibung schreiben sollten.
Auch der Angeklagte während der Verletzungsprüfung hat die Straftat nicht angekündigt.
Durch diese Handlungen, Angeklagte A.G. Es ist angeblich kriminelle Handlungen begangen, um die Schwangerschaft zu stören und nicht um kriminelle Handlungen und Täter zu melden.
Anfangs ist die Forderung des Staatsanwalts, die Haftmaßnahme zu ernennen, aber nach Anhörung der Aussage des Angeklagten und der Aussage seines Verteidigers hat er verlangt, dass die Haftmaßnahme ernannt wird, da dieselbe dem Gerichtshof versprochen hat, der keine Zeugen beeinflussen wird.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens bei der Abteilung für Innere Kriminalität, nach Beendigung der Anhörung, hat angenommen, dass die gesetzlichen Bedingungen für die Ernennung von Hausverhaftungsmaßnahmen gegen die Angeklagten erfüllt wurden, da die Ernennung anderer alternativer Maßnahmen die normale Entwicklung des Strafverfahrens behindern würde.
Die Seiten haben das Recht, sich gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern zu berufen.
Andernfalls hat das Gericht am 29. September die monatliche Haftmaßnahme gegen die beiden Angeklagten berufen, die angeblich den Minderjährigen verletzt haben.










