Das Gericht ordnet einem Monat dem Schatzamt, der 2 Millionen verdampft

Der Verfassungsgericht in Pristina hat den Antrag der Verfassungsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten L.G. wegen des Strafrechtsmissbrauchs von Posita oder offizieller Behörde nach Artikel 414 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo genehmigt. Die Angeklagten L.G. wurden im Laufe der [...]
Die Angeklagten L.G. wurden in einer Länge von 1 (ein) Monat ab dem 21. Oktober 2020, weit ab dem 20. November 2020, Haftmaßnahmen zugewiesen.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens nach der Anhörung und nach der Analyse der Gegenstandpapiere stellte fest, dass die Antragserteilung der Priština-Verfassungsgerichtsanwälte beruht und die Haft gemäß Artikel 187 Absatz 1 nach Absatz 1.1 und 1.2, Ziffer 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 der KPP zugewiesen wird.











