Gericht entscheidet über Hakki Rugova: 1 Monat im Haus Arrest

Der Verfassungsgericht in Pec hat eine Entscheidung getroffen, die Maßnahme der Hausarrest für den 1 Monat Leiter der Istog Gemeinde, Haki Rugova, zu bestimmen. Das Gründungsgericht in Pec... hat den Vorschlag der Verfassungsgerichtskandal in Pecs Vorschlag für die Ernennung von Hausverhaftungsmaßnahmen gegen H.R-Indikatoren genehmigt, weil [...]
Das Gründungsgericht in Pec hat den Vorschlag der Verfassungsgerichtsabteilung in Pec für die Ernennung von Hausarrest gegen H.R-Indiktaten wegen angeblicher krimineller Handlungen von Interessenkonflikten, Missbrauch der offiziellen Position oder Behörde und Fälschung des offiziellen Dokuments sowie zu L.B.-Indikatoren für angebliche begehende kriminelle Handlungen von Amts- oder behördlicher Gewalt und für die Begründung des offiziellen Dokuments <1> erklärt.
“Während der Angeklagte F. B. vermutete, dass in Abstimmung mit Indikatoren H.R. und L.B. die gefälschte kriminelle Arbeit des offiziellen Dokuments durchzuführen musste, hat der Staatsanwalt in der Sitzung den Vorschlag gegeben, die Haftmaßnahme des Hauses zu bestimmen”, wird nun gesagt.
Die Angeklagten von H.R. und L.B. wurden in der Länge von (1) Monaten zu Hause festgenommen.
Der Richter des Vorverfahrens nach der Anhörung und der Analyse der Fachpapiere hat bestätigt, dass es keinen Zweifel gibt, dass die Angeklagten H.R. und L.B. die von der staatlichen Strafverfolgung vermuteten kriminellen Handlungen begangen haben, und es gibt auch Umstände, die zeigen, dass mit der möglichen Feststellung der Angeklagten in der Freiheit die Kommunistischen Beamten beeinflussen können, sondern auch andere Zeugen in Richtung des Versteckens und der sich verändernden Beweismittel und damit den normalen Verlauf des Strafverfahrens verhindern können. Auch angesichts des Gewichts der kriminellen Handlungen, der Art und Weise und der Umstände, in denen kriminelle Handlungen begangen worden sind, und angesichts der schwerwiegenden Folgen, die diese kriminellen Handlungen für die Gesellschaft haben, die Verbreitung ihrer Handlungen und die Tatsache, dass der Angeklagte H. R für juristische Organe für kriminelle Handlungen von Interesse bekannt ist, deuten auf die Gefahr hin, dass mit der möglichen Suche von Angeklagten auf Freiheit das gleiche kann kriminelle Handlungen wiederholen oder einen neuen kriminellen Akt begehen.
Das Gericht unter behördlicher Pflicht und nach dem Verteidigungsvorschlag, dass seine Verteidiger den Vorschlag für die Ernennung von Hausarrest abgelehnt haben, hat andere Maßnahmen gelobt, hat aber die Hausarrestmaßnahme in dieser Phase des Strafverfahrens ausreichend gefunden.
Gegen diese Entscheidung hat die unzufriedene Seite das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht”, die Ankündigung geht weiter.












