Gefängnis 12 Menschen für Gun Trade

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Haftmaßnahme an 12 Personen für die kriminelle Arbeit Import, Export, Supply, Transport, Produktion, Exchange, Intermediation oder den unerlaubten Verkauf von Waffen oder Sprengstoff ernannt. Dies ist das komplette Kommuniqué des Priština-Stiftungsgerichts: Der Verfassungsgericht in Pristina hat die Forderung des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo angenommen [...]
Dies ist das komplette Kommuniqué des Priština Stiftungsgerichts:
Der Verfassungsgericht in Pristina hat den Antrag der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten B.M., S.R., I.R., B.U., S.K., F.P., P.M., A.C., A.F., K.S., A.S. und B.H. wegen des unerlaubten Verbrechens von Import, Export, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Mediation oder Verkauf von unberechtigten Waffen oder explosivem Material aus Art. 364 Abs.2 im Zusammenhang mit Geld angenommen. 1 von KPRK in Verbindung mit krimineller Arbeit, Beteiligung oder Organisation der kriminellen Gruppe, die nach Artikel 277 Abs.1 KPRK organisiert wird.
Die Untersuchung des Vorverfahrens nach der Anhörung und Analyse der Fachpapiere ergab, dass der Antrag der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo auf die Haftzuweisung nicht begründet ist, so dass die zwölf Angeklagten die Größe der Hausarrest berufen wurden, da die Angeklagten Beweise für die Verschleierung oder Änderung der Strafarbeit verbergen können, den Fluss des Strafverfahrens durch Beeinflussung anderer Teilnehmer verhindern könnten, so dass die Ernennung von Hausarrestmaßnahmen für die Angeklagten ausreichend ist, um ihre Anwesenheit im Strafverfahren sicherzustellen.
Die Seiten haben das Recht auf diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo.











