Sie entwickelten Geschwindigkeitsrennen in der Schweiz, das ist die Strafe für Kosovar und Serb

Ein Kosovo-Bürger und ein siebter Serbiens konnten nach einem Geschwindigkeitsrennen auf der Autobahn A1-by-creract zu einem teilweise parolischen Gefängnis verurteilt werden, das schnelle Ausfälle machte, schreibt aragauerzeitung.ch. Die Staatsanwaltschaft in Baden hat auch die gesetzgeberische Vertreibung des Landes für die beiden Angeklagten gefordert. 19-jährige Staatsbürger Serbiens [...]
Die Staatsanwaltschaft in Baden hat auch die gesetzgeberische Vertreibung des Landes für die beiden Angeklagten gefordert.
Serbiens 19-Jähriger und der 21-jährige Kosovar aus dem kyrillischen Kanton wurden am 11. April Nacht des 11. April auf der Autobahn A1 in Spreitenbach AG mit Radar fotografiert, die eine sehr hohe Geschwindigkeit führte. Beide beschuldigten Männer reihen sich nebeneinander mit vielen Pferdekraft.
Der 19-jährige wurde fotografiert und entwickelt eine Geschwindigkeit von 235 km pro Stunde, während der 21-Jährige 224 km. So hat der Staatsanwalt von Kanton Aargau am Montag angekündigt. Auf der Autobahn war die maximale Lücke erlaubt 120 Meilen pro Stunde.
Die Staatsanwaltschaft in Baden beschuldigt sie, durch ihren Fahrstil immer wieder andere Teilnehmer der Kommunikation, selbst und Passagiere in ihren Autos auf ein hohes Risiko von schweren Verletzungen oder Todesfällen hinzuweisen.
Darüber hinaus wirft das Büro des Staatsanwalts neue Fahrer anderer Verkehrsakte vor. Unter anderem behaupten sie, dass sie eine massive Geschwindigkeit über die Stadt durchgeführt haben, trotz einander, 21 Jahre alt einmal, während 19 Jahre alt manchmal. Die Angeklagten haben diese Geschwindigkeitsübergänge mit Mobiltelefonen gefilmt.
Die Staatsanwaltschaft in Baden verlangt, dass Serbiens Tetasi zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wird, von denen 18 Monate in einem effektiven Gefängnis und eine Geldstrafe von 3000 Franken. Für das 21-jährige Kosovo hat der Staatsanwalt zweieinhalb Jahre - 15 Monate - Gefängnisstrafen gesucht, von denen ein wirksames Gefängnis und eine Geldstrafe von 2.500 Franken ist.
Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre lang eine alternative Ausweisung aus der Schweiz an jeden Angeklagten, albinfo.ch Aufzeichnungen. Noch nicht angegeben, wenn die Probe beim Baden Circle Court durchgeführt wird











