Vater sues Kroatien, verboten, 13-jährige Sohn zu sehen

Vater sues Kroatien, verboten, 13-jährige Sohn zu sehen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Kroatien das Recht verletzt hat, das Familienleben gegen einen Vater zu respektieren, der nicht in der Lage war, mit seinem Sohn zu verbinden und zu treffen, der fast 13 Jahre mit seiner Mutter lebt. Das Straßburger Gericht fand drei Entscheidungen [...]

Das Straßburger Gericht stellte fest, dass drei Gerichtsurteile, die den Kontakt von Stjepan Jurisic und sein Sohn regeln, seit 13 Jahren nicht vollständig von den kroatischen Behörden erfüllt worden waren, das Büro des kroatischen Vertreters vor der EMRK angekündigt.

Sie fügte hinzu, dass der Fertigstellungsprozess seit mehr als neun Jahren fortgesetzt wurde und dass die Behörden nicht die notwendigen Schritte unternommen hatten, um die familiären Beziehungen zwischen Forschern und seinem Sohn zu pflegen, was dazu führte, dass das Kind sich weigerte, seinen Vater und seine vollständige Entfremdung seines Vaters zu kontaktieren.

Trotz der Tatsache, dass die Behörden einer schwierigen familiären Situation gegenüberstehen, in der sich die Eltern miteinander zusammenstoßen, ist das Gericht der Ansicht, dass der Mangel an Zusammenarbeit zwischen den Eltern die Situation aus ihren positiven Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über den Schutz der Menschenrechte und Freiheiten nicht erleichtert.

Auch wenn Strafverfahren gegen die Mutter eingereicht wurden, um den Kontakt von Vater-Kindern zu verhindern, haben die Behörden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dies zu verhindern, insbesondere angesichts der Notwendigkeit dringender Maßnahmen, sagte die Aussage.

Angesichts all dieser und angesichts der Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts, der früher zu dem Schluss kam, dass dersuchende wegen der unzumutbaren Dauer der letzten Verfahren verletzt worden war, fordert das Europäische Gericht schließlich, dass die Jurischis 15.000 Euro im Zusammenhang mit nicht reichen Schäden sowie 1.500 Euro im Hinblick auf die Kosten der Verletzung der Rechte im Familienleben gezahlt werden.

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