Schweiz: Ab dem 1. Januar wird die Fahrt von Haus zu Büro als Arbeitskalender gezählt

In der Schweiz am 1. Januar kann die Heimreise - ob mit dem Zug oder Bus - als Arbeitszeit betrachtet werden, sofern bestimmte im Vertrag vorgesehene Verpflichtungen erfüllt sind. Diese Revolution, die von ausländischen Medien beschrieben wird, erkennt somit das Recht auf Reisezeit als Teil der Bürozeiten an...
Diese Revolution, wie von ausländischen Medien beschrieben, erkennt somit das Recht auf Reisezeit an, als Teil der offiziellen Arbeitszeit zu gelten. Diese Innovation ergibt sich aus einer Änderung der Mobile Work on Federal Administration”, die besagt, dass die Arbeitsleistung während der Büroreise “unter der Bedingung genehmigt werden kann, dass die Art der Arbeit, Dauer und Reisebedingungen dies ermöglichen.
Es ist also endlich angenommen, dass es ein Job ist, auch wenn Sie die Telefone eines Chefs beantworten, E-Mails oder Nachrichten über soziale Netzwerke senden und empfangen mit Anweisungen, Erinnerungen und Klarstellungen am Tag Verpflichtungen.
Bis jetzt, in der Schweiz, wurde die Arbeit während der Reise nicht als Teil der Arbeitszeit, auch in einigen außergewöhnlichen Fällen, als solche betrachtet. Der Antrag wurde im letzten Jahr von vier Gewerkschaften eingereicht, die mehr Flexibilität in Form von Arbeit beanspruchten.
Die neue Richtlinie ist auch eine Folge der technologischen Entwicklung, die per Telefon oder Laptop über das Internet einen Teil der Arbeitspflichten außerhalb des Büros ausführen lässt.












