CEC veröffentlicht Akkreditierungsfristen für Beobachter

Die Zentralwahlkommission hat die Fristen für die Übergabe der Voraussetzungen für die Akkreditierung von Beobachtern für Frühwahlen am 6. Oktober 2019 bekannt gegeben. Der Antrag auf akkreditierte Wahlbeobachtung könnte gestellt werden: Zertifikat politische Themen; NGOs; Regierung und zwischenstaatliche Organisationen; ) Internationale Organisationen [...]
Der Antrag auf akkreditierte Wahlbeobachtung könnte gestellt werden:
politische Themen der Bescheinigung;
) NRO?
Regierung und zwischenstaatliche Organisationen;
Internationale Fachorganisationen, die sich mit Wahlen befassen und die Menschenrechte schützen;
Vertreter aus Drittländern und
Medien.
Die Fristen für die Einreichung der Forderung, zur Überwachung der Wahlen zugelassen zu werden, sind wie folgt:
27. August, 27. September: Bewerbungsfrist für die Akkreditierung politischer Themen und NGO-Monitore
27. August, 1. Oktober: Bewerbungsfrist für die Akkreditierung internationaler Wahlen, Medienbeobachter
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des CEC und dem Amt für Registrierung der politischen Partei und des Zertifikats (ZRPPC) im CEC. Formulierer können die CEC-Website auf der Website erhalten.
Nur akkreditierte CEC-Monitore können diese Wahl überwachen und
Die akzeptierten E-Mail-Anmeldungen werden gelegentlich berücksichtigt












