CEC bietet Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Die Zentralwahlkommission unterstützt Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei den Wahlen zum 6. Oktober 2019. Die Zählung von Personen mit besonderen Wählerbedürfnissen erfolgt über mobile Teams vom 25. September bis zum 1. Oktober 2019. Im Video auf der offiziellen Seite [...]
Die Zählung von Personen mit besonderen Wählerbedürfnissen erfolgt über mobile Teams vom 25. September bis zum 1. Oktober 2019.
In dem Video, das auf der offiziellen Facebook-Seite des CEC veröffentlicht wurde, soll die Zentralwahlkommission sich verpflichtet fühlen, Hilfe zur Abstimmung in ihrem Wahlzentrum oder in ihren Wohnungen zu leisten.
Um dieses Recht zu verwirklichen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen, das von der Website www.kqz-x.org heruntergeladen werden kann, bei den Link-Wählerdiensten dann Link “Wählerliste”, oder zur Gemeindewahlkommission in Ihrer Gemeinde gebracht werden.
Der Registrierungsantrag, den Sie benötigen, um eine Kopie des Identifizierungsdokuments und eine Kopie des Zertifikats der begrenzten Diagnose hinzuzufügen.
Sie können eine kostenlose Unterstützungslinie -0800 5555 kontaktieren.












