Mit neuer Rechnung könnte Kosovar mit albanischen Pässen ausgestattet werden

Bei der Sitzung des Ministerrates am 31. Juli wurde der neue Gesetzesentwurf verabschiedet “on Citizenship”. In der Rechnung, die dem Parlament übergeben werden soll, gibt es einige grundlegende Änderungen, wie z.B. Artikel 6, die die Übernahme der Staatsbürgerschaft von” vorsieht. Es wird vorhergesagt: 1. Die albanische Staatsbürgerschaft wird von dem Ausländer erworben, dessen Vorfahren albanischer Herkunft haben, mit [...]
Es prognostiziert:
1. Die albanische Staatsbürgerschaft wird vom Ausländer erworben, deren Vorgeborene aus Albanien stammen, sofern die familiäre Verbindung in einer geraden Linie - bis zu drei Grad - und Forscher mit dem Erstgeborenen nachgewiesen wird.
2. In diesem Fall gilt der Bürger für die Gewinnung der albanischen Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der Herkunft und erfüllt die in den Buchstaben <x0dh” und “”, Artikel 1 von 8 dieses Gesetzes festgelegten Kriterien.
3. Die notwendigen Unterlagen, die den albanischen Ursprung des Forschers belegen, werden durch die Anweisungen des Ministers bestimmt.
Dieser Artikel gibt allen Albanern, die in anderen Staaten geboren wurden, aber sie können die albanischen Herkunft nachweisen, um die albanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Bürger der Republik Kosovo wurden mit einer Entscheidung im Juli 2013 trotz der Möglichkeit, die Herkunft (Nationalität) Albaniens zu beweisen, von der Übernahme der albanischen Staatsbürgerschaft befreit.
Aber diese Entscheidung wird in der neuen Rechnung abgeschafft.
Die Gesetzestexte: “Lagy No.8389, Datum 5.8.1998, “für die albanische Staatsbürgerschaft”, geändert, Beschluss Nr.554, 3.7.2013, des Ministerrates, “für die Festlegung von Verfahren zur Anerkennung oder zur Erlangung der albanischen Staatsbürgerschaft von Personen, außer den Bürgern der Republik Kosovo”, und jede andere Vorschrift im Widerspruch zu diesem Gesetz werden abgeschafft. ”
Eine weitere wichtige Intervention ist die Gewährung der albanischen Staatsbürgerschaft für alle, die im Hoheitsgebiet der Republik Albanien geboren sind.
In Artikel 4 “Bürgerschaft gewinnt”, hat es neben dem Ursprung hinzugefügt: <x2 geboren auf dem Territorium der Republik Albanien”.
Das bedeutet, dass Albanien das Prinzip von “Jus soli” akzeptiert, das jedem innerhalb seines Territoriums geborenen Menschen die Staatsbürgerschaft verleiht, auch wenn keiner der Eltern eine albanische Staatsbürgerschaft hat. Dieses Prinzip gilt in den Vereinigten Staaten, in einigen Ländern Europas gibt es zusätzliche Kriterien, die erfüllt werden müssen. Top Channel











