Um Teil der Kosovo-Versammlung zu werden, muss die 5% Wahlschwelle passieren

Heute um 24:00 Uhr endet die Unterzeichnung der Vorwahlkoalitionen bei der Zentralwahlkommission für die 6 Oktober-Wahlen. Nach den herrschenden Gesetzen der Republik Kosovo müssen alle politischen Subjekte, einschließlich politischer Koalitionen, Parteien als Einzel-, Bürgerinitiativen und unabhängigen Kandidaten der albanischen Gemeinschaft, die 5% Wahlschwellen überschreiten [...]
Nach den herrschenden Gesetzen der Republik Kosovo müssen alle politischen Subjekte – einschließlich politischer Koalitionen, Parteien als Einzel-, Bürgerinitiativen und unabhängigen Kandidaten der albanischen Gemeinschaft – die 5% Wahlschwelle der allgemeinen Abstimmung übergehen, um Teil der Kosovo-Versammlung zu sein.
Nicht-US-Gemeinschaften haben die Wahlschwelle nicht auferlegt, während 20 Sitze in der Kosovo Republikversammlung garantiert sind.
Die Schwelle von 5 % wurde mehrfach von kleineren politischen Subjekten, Bürgerinitiativen und unabhängigen Personen kritisiert, wo es notwendig ist, das Gesetz für Wahlen zu ändern, was darauf hindeutet, dass die Wahlschwelle für niedrige politische Subjekte auf 3 %, während für unabhängige Kandidaten unter 3 % reduziert wird.











