Beschwerdekammerngericht lehnt Beschwerden im Falle von 10 beschuldigten Missbrauch des Amtsamtes ab

Die Sonderabteilung des Beschwerdekammerngerichts berichtet, dass er die Klagen der Verteidiger gegen Anklage und Widerspruch gegen Beweismittel im Falle von 10 Angeklagten A. C., N.L., S.H., St. D., C. G., St. B., R. B., F. F., S. E. und F. St. [...]
Nach der Ankündigung bleibt das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 19.06.2019 in Kraft.
All dies werden von der Sonderstaatsanwalt beschuldigt, dass sie kriminelle Arbeit in Koordination begangen haben” Missbrauch der offiziellen Position oder Autorität “.
“Der Beschwerdekammerngericht hat festgestellt, dass das erste Instanzgericht hinreichende Gründe hat, dass Einwände bodenlos sind, und dass die von der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo eingereichte Anklage ausreichende Beweise hat, die in der verfahrensrechtlichen Hinsicht akzeptabel sind, um den begründeten Verdacht zu unterstützen, dass der Angeklagte, der die kriminelle Arbeit begangen hat, mit der sie beauftragt werden, zu unterstützen, während die gesetzlichen Bedingungen, für die die Anklage eingereicht werden kann, jetzt nicht erfüllt werden, wie es mit den Bestimmungen der 250 Parteien erforderlich ist. Einer unter der Vorderseite. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 des Strafverfahrenskodex”, sagte der Bericht.









