Donjeta Pajazajs Killer entspringt nicht lebenslange Haft, der Berufungsgericht bestätigt den Satz

Der Beschwerdekammerngericht hat den Satz zum Leben im Gefängnis an die N.P. bestätigt. Was vor Monaten wegen krimineller Arbeit verurteilt wurde “grave murder”, nach Artikel 179, Absatz 1, Punkt 1.4. und dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (KPRK). Die Beschwerdekammer fand heraus, dass die Beschwerde des Angeklagten über den Mord an der D.P. gegen [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat den Satz zum Leben im Gefängnis an die N.P. bestätigt. Was vor Monaten wegen krimineller Arbeit verurteilt wurde “grave murder”, nach Artikel 179, Absatz 1, Punkt 1.4. und dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (KPRK).
Apeli stellte fest, dass die Beschwerde des Angeklagten über die Ermordung des D.P. gegen das Gesetz des Grundgerichts in Pec vom 23.01.09.
Die Fachhochschule dieses Gerichts, ich schätze, dass der erste Abschluss Akt, keine wesentlichen Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen enthält, die tatsächliche Situation ist ziemlich und vollständig bewiesen und es gibt keine Verletzung des Strafrechts.
In Bezug auf das Urteil des Beschwerdekammerngerichts findet der Beschwerdekammerngericht, dass, da in den Klagen des Angeklagten außergewöhnlich geordnete Umstände vorliegen, wie der Gerichtshof des Ersten Jahrhunderts schätzt, der Satz des Lebens im Gefängnis in Einklang mit der sozialen Gefahr dieser Arbeit und dem Grad der strafrechtlichen Verantwortung des Angeklagten steht und mit dieser Strafe die Absicht der Bestrafung erreicht wird, wie wenn KPRK Artikel 44 vertreten.









