Entscheidung wurde für den Verdächtigen getroffen, der seine Frau in Gjilan schlug

Das Verfassungsgericht in Gjilan hat das Maß der Hausarrest gegen die Angeklagten B. P. 30 Tage lang bestimmt. Es besteht Verdacht gegen ihn, dass der Angeklagte bis zum Datum 28.06.2019, am “Ahmet Pristina” in Gjilan, absichtlich häusliche Gewalt verursacht hat, um die Integrität seiner Frau zu beschädigen [...]
Es besteht Zweifel daran, dass der Angeklagte bis zum Datum 28.06.2019, am “Ahmet Pristina” in Gjilan, absichtlich häusliche Gewalt verursacht hat, mit der Absicht, die körperliche Integrität seiner Frau zu schädigen, so dass er zuerst argumentierte und dann physisch greift sie, schreibt die news.net.
Mit diesem Akt wird vermutet, dass der Angeklagte den kriminellen Akt von” begangen hat, der mit dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (KPRK) bestraft wurde. Der Vorabentscheidungsersucher der Generalabteilung hat nach der Prüfung des Fachpapiers Gjilans Antrag auf Ernennung der Haftmaßnahme abgelehnt, da die gesetzlichen Bedingungen für die Ernennung dieser Maßnahme nicht erfüllt wurden.












