Haus Verhaftung für Kosovo-Frauen aus Syrien zurück

Der Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, hat auf Antrag des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo für die Ernennung von Hausarrestmaßnahmen gegen Angeklagte, die dem Krieg in Syrien beigetreten sind, entschieden. Dieses Gericht, über eine Medienkommuniquique, kündigt Hausarrest für V. B, F.D., F. L, N.H., A.Z., V. K, H.K, L.L., S.S. [...]
Dieses Gericht kündigt über eine Medienkommuniquique die Heimverhaftung für V. B, F.D., F. L, N.H., A.Z., V. K, H.K., L.L., S.S. und M.A. wegen des kriminellen Engagements oder der Teilnahme an der Militär- oder ausländischen Polizei, in paramilitärischen oder vorpolice ausländischen Formationen, in Gruppenorganisationen oder einzeln außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo, nach Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes, das es verbietet, bewaffnete Konflikte außerhalb des Landes zu treten, das Gesetz Nr. 051-002 und “Organisation und die Teilnahme an terroristischen Gruppen aus Artikel 143 Abs. Zwei der KKP.
Subtitles V. B, F.D., F. L, N.H., A.Z., V. K, H.K., L.L., S.S. und M.A. wurden für jeden separaten Monat von 23.04.2019 bis 23.05.2019”, sagt die Kommunique zu Hausverhaftungsmaßnahmen zugewiesen.
Darüber hinaus wird bekannt, dass das Gericht das Maß der Hausarrestung gegen diese Angeklagten bestimmt hat, basierend auf Artikel 187 Abs.1 Abs.1 und 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des Strafverfahrenskodex der Republik Kosovo.
“Es besteht der Verdacht, dass die Angeklagten V. B, F.D., F. L, N.H., A.Z., V. K, H.K, L.L., S.S. und M.A. von 2014 bis 20.04.2019 im Konfliktgebiet Syrisch-Irak” gewesen sind, die Ankündigung schließt.











