Haki Rugova bleibt Istog Vorsitzender, Verfassung abgelehnt Ghani Dresajs Beschwerde

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen in Istog abgelehnt, die von dem ehemaligen AAK-Besucher für Bürgermeister dieser Gemeinde Gani Dresaj gemacht wurde. In einem Medienkommuniqué schlägt das Verfassungsgericht vor, dass die Beschwerde von Dresaj als unbegründet gilt. Das Gericht findet die umstrittenen PZAP-Entscheidungen [...]
Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen in Istog abgelehnt, die von dem ehemaligen AAK-Besucher für Bürgermeister dieser Gemeinde Gani Dresaj gemacht wurde.
In einem Medienkommuniqué schlägt das Verfassungsgericht vor, dass die Beschwerde von Dresaj als unbegründet gilt.
Das Gericht findet, dass umstrittene PZAP-Entscheidungen und der Oberste Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Gesetz, der Vernunft und der Tatsache, dass dies nicht willkürlich oder eindeutig unzumutbar ist. Es ist eine weitere Frage, ob das hohe Gesetz der Verfassung entspricht oder nicht. In diesem Zusammenhang erklärte das Gericht von Anfang an, dass der rechtliche Rahmen, der die Wahlrechte in der Republik Kosovo regelt, in diesem Fall nicht Gegenstand einer Überprüfung ist”, sagt die Ankündigung des Gerichts.
Ansonsten war Dresajs Gegen-Kandidate bei den Kommunalwahlen Hakki Rugova aus den LDK-Rängen, die nach der Verfassungsentscheidung weiterhin den Posten halten werden. /Persycope









