Gerichtsvergabe eines Monats an die Polizei, die Verdacht hat, 16-Jährige in Drenas zu vergewaltigt

Prištinas Stiftungsgericht hat sich 30 Tage in Haft gegen Vesel Veselin ausgesprochen, die Polizei verdächtigt, in Drenas 16 Jahre alt zu vergewaltigt. Wessel angeblich sexuell missbrauchte die 16-jährige A.G., missbraucht auch seine offizielle Position. Die Anschuldigungen deuten sogar darauf hin, dass das gleiche Kind ohne ihren Wunsch zu einer Abtreibung geführt hat, ihre Schwangerschaft [...]
Wessel angeblich sexuell missbrauchte die 16-jährige A.G., missbraucht auch seine offizielle Position.
Die Anschuldigungen sagen sogar, dass das gleiche den Minderjährigen zu einer Abtreibung ohne ihren Wunsch geführt hat, die Schwangerschaft, die den Geschlechtsverkehr gefolgt hatte, die Wessel mit der Unterlage hatte, die angeblich auch sie versandt hatte.
All das, sie angeblich begann, als der Minderjährige in die Polizei gegangen war, um einen anderen Fall ihres sexuellen Missbrauchs von ihrem Lehrer zu melden.
Auch letztere wurde am Donnerstag verhaftet und wird in der Polizei festgenommen.
Dies ist die vollständige Ankündigung des Gerichtshofs:
Die Haftmaßnahme gegen Angeklagte V ist eingestellt. VVVVVVVVVVVVVVVVV
Priština, 07. Februar 2019 ʹDer Stiftungsgericht in Pristina .W wegen krimineller Handlungen des sexuellen Missbrauchs durch Missbrauch von Position, Autorität oder Beruf gemäß Artikel 239 Abs.1 nach Absatz 1.3. KPRK's und kriminelle Arbeit illegal Schwangerschaftsbruch nach Artikel 184 Absatz 2 über Absatz 1 und 33 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo.
Das Gericht hat das Amt genommen und die V.V. Angeklagten wurden vom 05.02.2019 bis zum 05.03.2019 zur Haftmaßnahme ernannt.
Es besteht Zweifel daran, dass der V.V.-Beschuldigte in der Qualität des Führers in der Ermittlungsstelle am Drenas Polizeistation seine offizielle Position oder Autorität missbraucht hat.
Das Gericht hat festgestellt, dass in Bezug auf die Forderung des Verfassungsgerichts in Pristina die Randa Kriminalabteilung gegen die Angeklagten V. Der V wurde mit spezifischen Kriterien für die Auferlegung der Haftmaßnahme nach Artikel 187 Absatz 1 nach Absatz 1.2 Punkt 1.2.1 erfüllt, weil es Umstände gibt, die das Risiko des Auslaufens angeben, da der Angeklagte nun von zwei kriminellen Handlungen beschuldigt wird, für die der Gesetzgeber schwere Strafen nach dem sozialen Risiko solcher Straftaten vorgesehen hat, so besteht die Gefahr, dass der Angeklagte vorübergehend aus der Republik Kosovo versteckt oder fliehen wird, um die strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden oder sogar den Ablauf des Strafverfahrens gegen ihn zu verhindern.
Die Seite hat ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo.











