Taten gegen die ehemalige serbische Polizei, die Bürger in Pristina foltert

Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat heute beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten der N.A. Anklage erhoben. für kriminelle Arbeit “Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung” durch Artikel 142 betreffend Artikel 22 des Gesetzes der Sozialistischen Föderation Jugoslawiens, bestraft als Kriegsverbrechen in Verletzung. [...]
Sonderanwältin kündigt den Angeklagten an. Während des Krieges im Kosovo, als Mitglied des serbischen Ministeriums für Innere Angelegenheiten Polizei, hat sie schwere Verstöße gegen internationale humanitäre Vorschriften gegen Personen und Eigentum, die mit einschlägigen Bestimmungen in der Genfer Konvention am 12. August 1949 geschützt sind. Auf diese Weise bis zum 21.05.1999, im Quartal “Emshire” in Pristina, der N.A. Beklagte. in Abstimmung mit anderen Personen der serbischen Polizei, bisher nicht identifiziert, hat an der Aktion gegen die Zivilbevölkerung des albanischen Nationalismus teilgenommen, entmenschlicht von den Opfern von J. St. Und S.S. schlagen sie für eine lange Zeit mit starken Werkzeugen in verschiedenen Teilen des Körpers, verursacht sie große Leiden und schwere körperliche Schäden, mit denen sie auch heute leiden.
Am selben Tag der Staatsanwalt. in Verbindung mit anderen Personen, hatte die riesige Menge an Geld, einige Autos und andere Wertsachen von den Verletzten gefunden und eingetütet.
Mit diesen Klagen, der Staatsanwalt. In der Koordinierung haben Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung gegen Artikel 142 betreffend Artikel 22 des Gesetzes der Sozialistischen Föderation Jugoslawiens, der durch Artikel 144 Absatz 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 zu Absatz 1 als Kriegsverbrechen bestraft wurde, strafbar gemacht. Zu Artikel 31 des Strafgesetzbuchs der Republik Kosovo.











