Öffentliches Lohnrecht, das zur Verfassung geschickt wurde

Der Ombudsmann hat das Gesetz Nr. nach seiner Verfassungs- und Rechtszulassung heute dem Verfassungsgericht vorgelegt. 06/ L-111 für die Gehälter im öffentlichen Sektor zur Beurteilung seiner Einhaltung der Verfassung hat das Verfassungsgericht angekündigt. Im Allgemeinen ist der Ombudsmann der Ansicht, dass das Gesetz für Gehälter im öffentlichen Sektor und die Hinzufügung eines [...]
Im Allgemeinen ist der Ombudsmann der Ansicht, dass das Gesetz für Salate im öffentlichen Sektor und Addixa eines dieser Gesetze nicht den verfassungsmäßigen Geist im Sinne der Freigabe von Befugnissen, der Vorrechtgleichheit oder der Gewährleistung von Eigentumsrechten tragen konnte.
Darüber hinaus ist der Ombudsmann der Ansicht, dass dieses Gesetz aufgrund von Mängeln im Sinne seiner Klarheit, Genauigkeit und Vorhersehbarkeit aus dem Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit besteht.
Der Ombudsman hat 35 Beschwerden verschiedener Themen des öffentlichen Sektors gegen das Gesetz über Gehälter im öffentlichen Sektor, einschließlich Beschwerden von Mitarbeitern in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Polizei und Zivildienst, angenommen.
Der Ombudsmann hat auch verlangt, dass die vorläufige Maßnahme bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts auf die Umsetzung des Gesetzes über Salat im öffentlichen Sektor verhängt wird, um zu beurteilen, dass die Festlegung der vorläufigen Maßnahme notwendig ist, um das öffentliche Interesse zu schützen und unwiederbringliche Schäden zu vermeiden, die durch die Umsetzung dieses Gesetzes verursacht werden könnten.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es eine große Anzahl von Beschwerden aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sektors gibt, ist der Ombudsmann der Ansicht, dass das öffentliche Interesse besteht, dass die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Verfassungsgericht beurteilt wird, schließt die Ankündigung des Verfassungsgerichts ab.
Der Ombudsmann setzt sich weiterhin dafür ein, die Anliegen der Bürger der Republik Kosovo in der Funktion der Durchführung seiner durch die Verfassung und durch das Gesetz definierten Befehle unabhängig anzugehen.












