Gefängnis von zwei Personen Erforderlich für Malisheve Murder

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat beim Verfassungsgericht in Gjakova für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen zwei G.A.-Beschuldigte und B.N. beantragt, weil dieselben Männer angeblich die Werke Pena “vrasje” und “Besitz, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” durchgeführt haben. Der Fall geschah am 04.08.2018 im Dorf [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat beim Verfassungsgericht in Gjakova für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen zwei G.A.-Beschuldigte und B.N. beantragt, weil dieselben Männer angeblich die Werke Pena “vrasje” und “Besitz, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” durchgeführt haben.
Der Fall geschah am 04.08.2018 im Dorf Ludrovc, der Gemeinde Malisheva, wo die Angeklagten G.A. und B.N. bewusst, in der Koordination, für unbekannte Motive haben nun den späten S.B. beraubt.
Während sie mit ihren Fahrzeugen unterwegs waren, in einem Moment der N-Beschuldigte. R., (wo mit Mord vom 29. Januar 2019 berechnet wird), stoppt das Auto, und zusammen mit zwei anderen G.A. Angeklagten und B.N., nähert sich dem nun verstorbenen Auto, wo einer der Angeklagten mit der T-Typ 762m Kaliberpistole, Schießen aus dem Fahrzeug in die Richtung, in der der verstorbene Sitze war, Schießen ihn auf der linken Seite des Halses, Kopf und das Tragen rechts,rauben das gleiche aus dem Leben und dann verlassen die Szene in die unbekannte Richtung. Mit diesen Aktionen besteht Zweifel daran, dass die Angeklagten Elemente des kriminellen Handelns erfüllt haben “murder”. Und das gleiche, früher bis 04.08.18, ohne Autorisierung, haben Waffen gehalten, die der verstorbene S. B”, sagte in Kommunique.
Mit diesen Handlungen besteht Zweifel daran, dass die Angeklagten Elemente des kriminellen Handelns erfüllt haben “keep Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen”.
Die Staatsanwaltschaft gegen sie hat eine 30-tägige Haftmaßnahme verlangt.












