Staatsanwalt: 41 angeblich begangene wahlrechtliche Straftaten

Die Staatsanwaltschaft kündigt an, dass während des Wahlprozesses für die Kosovo-Versammlung, die am 6. Oktober 2019 stattfand, Staatsanwälte verpflichtet wurden, das Wahlrecht zu verhindern und die Täter von Straftaten gegen das Wahlrecht zu verfolgen. Fälle vor dem Staatsanwalt und denen [...]
Die Staatsanwaltschaft kündigt an, dass während des Wahlprozesses für die Kosovo-Versammlung, die am 6. Oktober 2019 stattfand, Staatsanwälte verpflichtet wurden, das Wahlrecht zu verhindern und die Täter von Straftaten gegen das Wahlrecht zu verfolgen.
Die Fälle, die dem Staatsanwalt und den auf seiner Initiative eingeleiteten Fällen auf der Grundlage von Informationen aus den Medien und der Zivilgesellschaft vorgelegt wurden, wurden von den Staatsanwälten vorrangig behandelt.
Bis heute wurden dem Staatsanwalt 30 - fünf Informationen für vierzig vorgelegt - eine Person, deren Verdacht darauf besteht, dass sie kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit dem Wahlprozess begangen haben, darunter sieben (7) Kommissare und dreiunddreißig (34) Bürger. Darüber hinaus wurden von der Gesamtzahl der 41 Personen fünfundzwanzig (25) festgenommen (48 Stunden lang), für zwei (2) das Gericht hat die Haftmaßnahme ausgesprochen, während gegen einen (1) Verdächtigen, das Gericht hat Hausarrestmaßnahmen ausgesprochen.
Der Verfassungsankläger in Pristina hat sechs (6) Fälle gegen sechs (6) Personen wegen Verdachts einer Straftat wie folgt behandelt:
A (1) Person in der Gemeinde Gracanica, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Falsche Ansprüche als offizielle Person” nach Artikel 409 des KKP. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Ein (1) Fall des Verdachts, kriminelle Arbeit zu begehen “Denia oder Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Abstimmung”, aus Artikel 212 des KKP.
Eine (1) Person, die einer kriminellen Arbeit verdächtigt wird “Die freie Definition der Wähler” nach Artikel 210 der KKP. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Eine (1) Person in der Gemeinde Pristina vermutet, dass sie kriminelle Arbeit begangen hat “Vania oder Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Abstimmung”, durch Artikel 212 der KKP. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Ein (1) Fall mit Verdacht auf kriminelle Arbeit “Das Abstimmungsverfahren wird gemäß Artikel 214 des KKP (KKP) verfolgt. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Eine (1) Person, die der Begehung krimineller Handlungen verdächtigt “Denia oder Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Abstimmung”, aus Artikel 212 KKP. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Der Verfassungsankläger in Prizren hat zehn (10) Fälle gegen elf (11) wegen Verdachts einer Straftat wie folgt behandelt:
Vier (4) Personen in Prizren Gemeinde verdächtigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Vermutung des Wahlgeheimnisses” durch Artikel 215 KKP.
Eine (1) Person in der Gemeinde Mamusha, deren Verdacht auf eine Straftat besteht, verurteilt die Geheimhaltung der Abstimmung mit Artikel 215 des KKP.
Zwei (2) Personen in der Gemeinde Prizren, Verdacht auf kriminelle Arbeit “In Artikel 215 des KKP wird das Geheimhaltungsgeheimnis der Abstimmung ("x1>") festgelegt.
A (1) Person in der Gemeinde Suhareka, Verdacht auf kriminelle Arbeit “In Artikel 215 des KKP wird das Geheimhaltungsgeheimnis der Abstimmung ("x1>") festgelegt.
Die Personen, die 48 Stunden in Bezug auf die Aufnahme der Abstimmung eingesperrt wurden, wurden im regulären Untersuchungsverfahren freigelassen, um Elemente der kriminellen Arbeit gemäß Artikel 215 des KKP zu beweisen.
Zwei (2) Personen in der Gemeinde Suhareka, Verdacht auf kriminelle Arbeit “die Vernichtung von Abstimmungsdokumenten”, durch Artikel 217. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Eine (1) Person in der Gemeinde Suhareka, deren Verdacht besteht, kriminelle Handlungen zu begehen “Denia oder Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Abstimmung”, gemäß Artikel 212 des KKP. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Der Gründungsankläger in Pec behandelte zwei (2) Fälle gegen drei (3) Fälle wegen Verdachts einer Straftat wie folgt:
Zwei (2) Personen, ein Kommissar, während der andere Bürger, in der Gemeinde Kline, verdächtigt, Straftaten zu begehen “Verdächtige wurden zunächst 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Ein (1) Verdächtiger in der Gemeinde Decani verdächtigt, kriminelle Handlungen zu begehen “Denia oder Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Abstimmung”, durch Artikel 212. Der Fall wird regelmäßig untersucht.
Der Verfassungsankläger in Gjakova hat zehn (10) Fälle gegen zehn (10) mit dem Verdacht behandelt, strafrechtlich gehandelt zu haben, wie folgt:
Vier (4) Personen in der Gemeinde Gjakova, Verdacht auf die Durchführung krimineller Arbeit “Vermutung des Wahlgeheimnisses” durch Artikel 215 des KKP.
Drei (3) Personen in der Gemeinde Rahovec, Verdacht auf kriminelle Arbeit “In Artikel 215 des KKP wird das Geheimhaltungsgeheimnis der Abstimmung ("x1>") festgelegt.
Die Personen, die 48 Stunden in Bezug auf die Aufnahme der Abstimmung eingesperrt wurden, wurden im regulären Untersuchungsverfahren freigelassen, um Elemente der kriminellen Arbeit gemäß Artikel 215 des KKP zu beweisen.
A (1) Person in der Gemeinde Gjakova, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Das Abstimmungsverfahren wird durch Artikel 214 des KKP (im Folgenden "Wahlverfahren") geregelt. Der Verdächtige wurde 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Zwei (2) Kommissare in der Gemeinde Gjakova, Verdacht auf Durchführung krimineller Arbeit “Die Verwendung der offiziellen Pflicht während der Wahlen” durch Artikel 211 des KKP. Die Verdächtigen wurden 48 Stunden lang inhaftiert. Der Fall wird im regulären Verfahren untersucht.
Der Gründungsstaatsanwalt in Gjilan hat zwei (2) Fälle gegen drei (3) wegen Verdachts auf Straftatbestände wie folgt behandelt:
Zwei (2) Personen in der Gemeinde Kllokoti, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Die freie Definition der Wähler”, durch KKP Artikel 210. Beide (2) Verdächtigen wurden eine monatelange Haftmaßnahme zugewiesen.
A (1) Person in der Gemeinde des Jahres, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Verbot der Ausübung des Stimmrechts” aus Artikel 209 des KKP. Der Verdächtige wurde 48 Stunden lang eingesperrt, und auf Antrag des Staatsanwalts hat das Gericht das Maß der Hausarrest ausgesprochen;
Der Verfassungsankläger in Mitrovica hat vier (4) Fälle gegen sieben (7) Personen wegen Verdachts auf strafbare Handlungen wie folgt behandelt:
Zwei (2) Kommissare in der Gemeinde Mitrovica, Verdacht auf die Durchführung krimineller Arbeit “Die Verwendung der offiziellen Pflicht während der Wahlen”, durch KKP Artikel 211. Die beiden Verdächtigen wurden zunächst 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall liegt im regelmäßigen Ermittlungsverfahren;
Zwei (2) Kommissare in der Gemeinde Leposaviqi, Verdacht auf die Durchführung krimineller Arbeit “Die Verwendung der offiziellen Pflicht während der Wahlen”, durch KKP Artikel 211. Die beiden Verdächtigen wurden zunächst 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall liegt im regelmäßigen Ermittlungsverfahren;
Drei (3) Personen in der Gemeinde Mitrovica, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Das Abstimmungsverfahren wird durch Artikel 214 des KKP (im Folgenden "Wahlverfahren") geregelt. Die drei Verdächtigen wurden zunächst 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall liegt im regelmäßigen Ermittlungsverfahren;
Der Gründungsstaatsanwalt von Ferizaj hat einen (1) Fall gegen eine (1) Person wegen Verdachts auf strafbare Handlungen wie folgt behandelt:
A (1) Person in der Gemeinde Shrpca, Verdacht auf kriminelle Arbeit “Die freie Definition der Wähler”, nach KKP Artikel 210. Der Verdächtige wurde zunächst 48 Stunden lang eingesperrt. Der Fall ist im regulären Ermittlungsverfahren.
Der Staatsanwalt stellt fest, dass er während des Wahlprozesses für die Kosovo-Versammlung vom 6. Oktober 2019 mit diesen kriminellen Handlungen umgegangen ist:
A (1) Straftat “Verbot der Ausübung des Stimmrechts” Artikel 209 KKP
Vier (4) Strafakte “Centing freie Wählerdefinition” Artikel 210;
Sechs (6) Strafverfahren “Verwendung der offiziellen Aufgabe während der Wahlen” durch Artikel 2/11;
Fünf (5) Strafrechtliche Arbeit “Vania oder Bestechung in Bezug auf Abstimmung” aus Artikel 212;
Zwei (2) Strafverfahren “
5 (5) Strafrechtliche Arbeit “Pinging the voting process”, by Article 214;
Siebzehn (15) Strafakte “Zenimt des Wahlgeheimnisses”, nach Artikel 215;
Drei (3) Straftaten “Die Vernichtung der Abstimmungsdokumente” gemäß Artikel 217;
A (1) Strafverbrechen “Forecast as an official person”, by Article 409 of KKP.
Der Staatsanwalt, informiert die Öffentlichkeit, dass er selbst nach dem Wahltag ständig Informationen über einige öffentliche Erklärungen von Straftaten gegen das Stimmrecht sammelt. Andere Ermittlungsmaßnahmen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften werden nach Erhalt von Informationen durchgeführt, die von Staatsanwälten vorrangig behandelt werden.









