Regierung befreit serbische Waren, die vor Steuern in Kosovo eingereist sind 100%

Die Kosovo-Regierung hat bei der heutigen Sitzung die Entscheidung getroffen, dass alle Waren, die vor dem 21. November des letzten Jahres aus Serbien auf dem Kosovo-Gebiet eingegeben wurden, bei einer Abgabe von 100% befreit sind. Die Regierungsankündigung sagt das Kabinett [...]
Die Kosovo-Regierung hat bei der heutigen Sitzung die Entscheidung getroffen, dass alle Waren, die vor dem 21. November des letzten Jahres aus Serbien auf dem Kosovo-Gebiet eingegeben wurden, bei einer Abgabe von 100% befreit sind.
Die Ankündigung der Regierung wird angenommen, dass die Entscheidung des Regierungskabinettts zur Änderung und Erfüllung der Regierungsentscheidung Nr. 0176 des Datums 21.11.2018 genehmigt worden ist, in dem Waren aus Serbien und Bosnien und Herzegowina ausgeschlossen sind, die bis zum Datum 21.11.2018 importiert wurden und unter ausgesetzten Zollverfahren ( Zollpost, temporäre Einfuhr, Zollverarbeitung und interne Verarbeitung) mit dem Fall der Freigabe in freier Zirkulation gefunden wurden.
“Nach dem Bericht des Kosovo Zolls sind seit 21.11.2018 Waren mit Ursprung in Serbien und Bosnien nicht erlaubt, die Zollabsatz für die Steueraufhängung, außer im Innenbereich, einzugeben. Und nach der Entscheidungsnummer 06/82, 28.12.2018 gilt dieses Verbot für die internationalen Kerne. Bis zum 12. Dezember 13 Dezember und 14. Dezember haben die Zollbeamten mehr als 95 % dieser Produkte physisch überprüft und festgestellt, dass dies für die Wirtschaftsteilnehmer verfügbar ist, so dass sie in der Zoll-Depo gespeichert werden. Diese Waren stehen in der Zoll-Depo 1 Jahr ab dem Zeitpunkt des Einlegens im Lager”, hat die Kosovo-Regierung angekündigt.
Nach den Lizenzkriterien für Zolldepots sagt die Regierung, dass alle Waren im Import mit dem Regime in Zolldepots innerhalb eines Jahres ab dem Importdatum, außer in separaten Fällen, heruntergeladen werden.











