Gesetz von fünf Personen, die versuchten, mehrere schwere Morde in Prizren zu begehen

Die Gründungsstaatsanwaltschaft in Prizren, der Abteilung für Strafsachen, hat gegen fünf Personen wegen mehreren schweren Morden im Versuch erhoben. Personen mit Initialen K.S., D.S., M.B., S.K. und E.E., für kriminelle Handlungen: “schwere versuchte Mord”; “Ursache des allgemeinen Risikos”; “Halten Sie im Besitz, Kontrolle und unberechtigten Besitz [...]
Die Gründungsstaatsanwaltschaft in Prizren, der Abteilung für Strafsachen, hat gegen fünf Personen wegen mehreren schweren Morden im Versuch erhoben. Personen mit Initialen K.S., D.S., M.B., S.K. und E.E., für kriminelle Handlungen: “schwere versuchte Mord”; “Die Ursache des Gesamtrisikos”; “Halten Sie im Besitz, unbefugte Kontrolle und Besitz von Waffen” “grave murder in der versuchten Hilfe”, sowie für kriminelle Arbeit “das Versagen von kriminellen Handlungen oder Tätern” unter dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo” (KPRK).
Nach der Anklage, bis zum 19. September 2018 rund 22:20 Minuten, in Prizren in der Branche “Kurile” Beschuldigte K.S., in Unternehmen mit anderen Beschuldigten D.S., M.B., S.K., S.K. und E.E., versucht, von anderen Menschen Leben beraubt zu werden, bewusst verletzt von M.B.B., M.B. und Q.G., in einer Weise, die in der Nacht mit dem Auto “und E.E.E.E., sie versuchen, das Auto zu deprive, und das Fahrzeug zu ziehen, wenn sie ein Fahrzeug, Angst - schtricken, mit ihrem Fahrzeug, schnell die Szene verlassen.
Auf diese Weise hat der Angeklagte K.S. kriminelle Handlungen begangen “schwere versuchte Mord” nach Artikel 179 Absatz 1 Punkt 1.5 betreffend KPRK's 28; “Die Ursache des allgemeinen Risikos” nach Artikel 365 Absatz 3 betreffend KPRK Absatz 1 sowie die kriminelle Tätigkeit “Eigentümerschaft, Kontrolle und unbefugtem Besitz von Waffen” nach Artikel 374 Absatz 1 KPRK.
Unterdessen beschuldigte die D.S., mit krimineller Arbeit “grave murder in der versuchten Hilfe, die nach Artikel 179 Absatz 1 Punkt 1.5 über KPRK Artikel 28 und 33 übrig geblieben ist”.
Die M.B.-Indikatoren, die S.K. und E.E., sind mit der Koordination der kriminellen Arbeit “die Nichtankündigung von kriminellen Handlungen oder Tätern” gemäß Artikel 386 Absatz 1.1 betreffend KPRKs Artikel 31.
Die Angeklagten, K.S. und D.S., sind in Haft, und der Staatsanwalt des Falles im Falle der Einrichtung der Anklage hat vorgeschlagen, diese Bewegung fortzusetzen und dass die automatische Waffe des Typs “Kalashnikov” und der Angeklagte nach dem Gesetz für strafrechtliche Handlungen verurteilt und verurteilt werden, die auf Anklage erhoben wurden. /Periscopi









