Entscheidung für die Person, die den Staatsanwalt angegriffen hat

Das Verfassungsgericht in Pristina hat den Antrag des Verfassungsanwalts in Pristina auf Ernennung der Inhaftierung gegen Anklagepunkte E.G. genehmigt, da er aufgrund des Verdachts, dass er kriminelle Angriffe auf die offizielle Person begangen hat. E.G. wurde Haftmaßnahmen in der Länge von 1 (ein) Monat, von dt.23.07.2018 bis dt. [...]
E.G. wurde Haftmaßnahmen in der Länge von 1 (ein) Monat zugeteilt, von dt.23.07.2018 bis dt. 23.08.2018.
“Um 23:00 Uhr, in der Halle der Justiz, genau im Korridor des Verfassungsgerichts in Pristina, der Angeklagte E.G. nach Abschluss einer Gerichtsverhandlung von dem Staatsanwalt, der verletzt worden war B.I, so gehandelt, indem er den Ankläger in einer lauten Stimme adressierte, hatte sich an die gleiche herangesetzt und ihn attackiert, indem er den Arm ergriffen hatte, dann sogar versucht hatte, ihn zum Eingang des Korridors zu drängen, dann hatte der Verletzte von dem Verdächtigen verlangt, zu stellen, aber diese mit einer ständigen Aggression in Anwesenheit von Sicherheitsbeamten und hatte ihn weiterhin verletzt und ihn bedroht. I. ” sagt das Argument des Gerichts für die Ernennung der Haftmaßnahme.
Das Gericht hat festgestellt, dass der Antrag auf Ernennung der Haftmaßnahme gegen Anklagepunkte E.G. in dieser Verfahrensphase angemessen und notwendig ist, um seine Anwesenheit im Strafverfahren und die ungehinderte Entwicklung des Verfahrens sicherzustellen.
Die Seite hat ein Recht auf Beschwerde gegen dieses Urteil beim Berufungsgericht im Kosovo












