Ein Monat Haft für verdächtige Planungsangriffe auf KFOR in Pristina

Das konstitutionelle Gericht von Pristina hat die beiden Verdächtigen, die Verdacht haben, mehrere terroristische Handlungen in Kosovo durch einen Monat Haft zu begehen, ernannt. Das Gericht hat festgestellt, dass es einen Verdacht gibt, der auf dem 2. Juni des Angeklagten G. Foreignly beruht, hat er dem Angeklagten E.H. in Bezug auf die Vorbereitung von terroristischen Handlungen Rechtsmittel eingelegt [...]
Das Gericht hat festgestellt, dass es auf der Grundlage des 2. Juni des Angeklagten G. aus dem Ausland liegt, es hat sich gegen den Angeklagten E.H. in Bezug auf die Vorbereitung von terroristischen Handlungen im Kosovo appelliert, sie zu leiten, Selbstmordangriffe mit Autoexplosionen gegen KFOR-Mitglieder, Kosovo- und andere Bürger häufiger Länder zu machen und auch die Bereitstellung von Feuerwaffen und Sprengstoffen mit dem Ziel der Durchführung des Terrorakts, Transmetin tch.
Und Angeklagte G. Es wird vermutet, dass es im 2. Mai, bis 2. Juni, geplant ist, Terrorakte in Belgien und Frankreich vorzubereiten, wie es auch belgische Staatsbürger ist, Selbstmordangriffe auf die häufigen Standorte der Bürger planen und dass auch bei der Durchführung von geheimen Ermittlungsmaßnahmen und Überwachung, die Überwachung von Gesprächen in öffentlichen und privaten Orten durch die Kosovo-Polizei in Pristina, das gleiche am 5. Juni verhaftet wurde.
Der E.H. Angeklagte während des Monats Mai bis zum Datum 02.06.2018 von nun an in Zusammenarbeit mit dem Angeklagten G. Die USA ist daran beteiligt, terroristische Handlungen im Kosovo zu inkriminieren, Selbstmordangriffe mit Sprengstoffen im Fahrzeug gegen KFOR-Truppen im Kosovo sowie andere Bürger häufigere Länder zu machen und sie mit Feuerwaffen und explosiven Materialien zu versorgen, um den terroristischen Akt durchzuführen.
Das Gericht hat alle Gründe für die Bestimmung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten G. Die S.H. und E.H. haben die besonderen Bedingungen für konkrete Maßnahmen berücksichtigt, um die Anwesenheit der Angeklagten und nach ihrer Analyse zu gewährleisten, hat festgestellt, dass die Haftmaßnahme in dieser Phase des Strafverfahrens, zur ungehinderten Entwicklung des Verfahrens und zur Sicherstellung der Anwesenheit der Angeklagten im Strafverfahren, gemäß Artikel 187 Abs.1 nach Absatz 1.1 und 1.2 des Strafgesetzbuches des Kosovo, angemessen und notwendig ist.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo.











