Wichtige Nachrichten für diejenigen mit Verkehrsstrafen, neue Ordnung geht von morgen in Kraft.

Das Ministerium für Inneres durch eine Erklärung hat den Bürgern angekündigt, dass sie ab morgen (1. Juni) keine Fahrzeuge registrieren können, ohne die Geldbußen zu zahlen, die sie für die Täter im Straßenverkehr verursacht haben könnten. Nach dem Automes-Gesetz Nr. 05 L-1232, Art. 43, kann der Fahrzeugeigentümer [...]
Nach dem Automes-Gesetz Nr. 05 L-1232, Art. 43, kann der Eigentümer des Fahrzeugs die Registrierung oder Fortsetzung der Fahrzeugregistrierung durch Motor-Action oder den Schalten des Eigentümers nicht vornehmen, ohne Geldstrafen gegen den Straßenverkehr zu machen.
Diese Entscheidung dient dazu, die Effizienz und Wirksamkeit der Zahlung von Geldstrafen für Handlungen von Backlog im Verkehr zu erhöhen.
Der Zweck dieser Entscheidung ist auch, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu verhindern und zu reduzieren.











