Beschwerdekammer verlässt die Anklage mit Sokol Bashata und anderen wegen Missbrauch der Pflicht

Das Berufungsgericht des Kosovo hat das Gesetz des Verfassungsgerichts in Pec vom 19.04.2018 ausgeschlossen, in dem vier Angeklagten Anträge auf Herabsetzung der Anklage abgelehnt wurden. Nach dem Sonderstaatsanwaltschaftsgesetz, der erste Zulassung erhielt, Sokol Basota, [...]
Das Berufungsgericht des Kosovo hat das Gesetz des Verfassungsgerichts in Pec vom 19.04.2018 ausgeschlossen, in dem vier Angeklagten Anträge auf Herabsetzung der Anklage abgelehnt wurden.
Sokol Basota, E.B., F.G. und E.R., hat nach dem Sonderstaatsanwaltschaftsgesetz, der die Zustimmung der ersten Instanz erhalten hat, in Koordination begangene kriminelle Arbeit “Die Nutzung der offiziellen Position oder der Autorität” nach Artikel 422 betreffend Artikel 31 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch.
Über den ehemaligen Leiter der Kline Gemeinde belastet Sokolk bschota auch vier kriminelle Handlungen “keine Berichterstattung oder Berichterstattung von falschen Vermögen, Einkommen, Geschenke oder anderen materiellen Vorteilen oder finanziellen Verpflichtungen” aus Artikel 437 dieses Codes.
Gegen die zweite, zwei kriminelle Handlungen “melden oder melden nicht falsche Vermögenseinnahmen, Geschenke oder andere materielle Vorteile oder finanzielle Verpflichtungen” aus dem gleichen Gesetz.
“Antragsgericht schätzt, dass das erstklassige Gericht auf der Grundlage von Artikel 249 par.3 des Strafverfahrenskodex der Republik Kosovo korrekt gehandelt hat, als es den Antrag des Angeklagten für die Strafverfolgung abgelehnt hat, für Punkte von 1, 5,7,8,9,10 und 11, als unberechtigt, da keiner der vorklassigen Umstände in Artikel 250.1 par.1, 1, 1.3 und 1.4 des KPP, und es hat gerade gehandelt, wenn es das Strafverfahren für die 3x-4 Punkte des Gerichts fiel, eine Erklärung des Gerichtshofs.











