Beschwerdekammer lehnt die Haft von VV-Deputies abfallenden Tränengas ab

Das Berufungsgericht hat die Beschwerde der Strafverfolgung im Falle der Einstellung der Sicherheitsbewegung gegen vier Abgeordneten der Vetevendosje Bewegung -- Drita Milaku, Jedal Svecla, Sali Zyba und Victory Pacolli abgelehnt. Der Beschwerdekammerngericht hat die Klage der Anklage gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in [...]
Das Berufungsgericht hat die Beschwerde der Strafverfolgung im Falle der Einstellung der Sicherheitsbewegung gegen vier Abgeordneten der Vetevendosje Bewegung -- Drita Milaku, Jedal Svecla, Sali Zyba und Victory Pacolli abgelehnt.
Der Beschwerdekammerngericht hat die Beschwerde der Anklage gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Pristina vom 23.03.18. zurückgetreten, unter dem die Forderung der Strafverfolgungsstelle zur Ernennung der Haftmaßnahme an die Angeklagten abgelehnt wurde.
Die vier sind angeblich alle, aber begangenen kriminellen Handlungen: “Using Waffen oder gefährliches Werkzeug” und “Kontrolle in Kontrolle oder Besitz unberechtigter Waffen”.
“Nach der Beurteilung des Beschwerdekammerngerichts sind die Beschwerden der Strafverfolgung nicht begründet, weil die gesetzlichen Bedingungen aus Artikel 187 Abs. Einer unter der Vorderseite. 1.2, Punkt 1.2.1 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch, für die Ernennung der Haftmaßnahme, da nach den Fachpapieren keine Gefahr besteht, dass die Angeklagten in der Lage sein werden, zu entkommen oder zu entkommen, die Identität und die Dauerresidenz bekannt sind, die gleichen sind Stellvertreter in der Versammlung der Republik Kosovo, und dass sie dem Gericht versprochen haben, dass sie neben ihr erscheinen, wenn die” eingeladen ist, sagte die Mitteilung.
Die sieben Angeklagten wurden am 21. März in der Kosovo-Montage festgenommen, weil sie den normalen Verlauf der Sitzung behinderten und Tränengas freilassen.











