Vier verhaftet in Prizren, Waffenarsenal beschlagnahmt

Der Gründungsstaatsanwalt in Prizren, in Zusammenarbeit mit der Kosovo-Polizei, nach einer langen Untersuchung mit speziellen Ermittlungs- und Überwachungstechniken, hat es geschafft, eine Gruppe von Verdächtigen zu verhaften, mit Initialen B.S., L.SH., P.T. und F. J., unter dem Verdacht, dass sie vier kriminelle Handlungen begangen haben, wie folgt aufgeführt: Kaufen, [...]
Der Gründungsstaatsanwalt in Prizren, in Zusammenarbeit mit der Kosovo Polizei, nach einer langen Untersuchung mit speziellen Ermittlungs- und Überwachungstechniken, hat es geschafft, eine Gruppe von Verdächtigen zu verhaften, mit Initialen B.S., L.SH., P.T. und F. J., unter dem Verdacht, dass sie vier Straftaten begangen haben, wie folgt aufgeführt:
Erwerb, Besitz, Vertrieb und unbefugter Verkauf von Betäubungsmitteln, psychotropen und analogen Stoffen in Koordinierung, Artikel 273 Absatz 2 betreffend Artikel 31 des KPRK.
Einfuhr, Ausfuhr, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Vermittlung oder unbefugter Verkauf von Waffen oder explosiven Stoffen in Abstimmung mit Artikel 372 Absatz 2 betreffend Artikel 31 der KPRK;
· Artikel 340 Artikel 2 in Auftrag gegeben mit Absatz 1 KPRK und;
·Firevania nach Artikel 334 Absatz 2 KPRK
Die Staatsanwaltschaft und Polizei in diesem Fall haben Razzien an vier verschiedenen Orten durchgeführt, einschließlich der Heimat- und Begleitstationen des Verdächtigen, und es ist gelungen, wichtige materielle Beweise für die Untersuchung zu sequenzieren, wie:
A (1) Auto “Range Rover” mit Kennzeichen 04-55 1 - FR;
Zwei (2) Tasten zum “Range Rover”;
Zwei (2) Handys, “Iphone 7”
Ein (1) Paar Dylby, ein (1) Patentmesser, fünf (5) Teile der Waffe und eine (1) Gewehrkugel;
ein Jagdgewehr mit einem Paar Dynabies;
Zwei Wiederholungsgewehre;
ein halbautomatisches Gewehr;
Ein automatisches Gewehr AK 47;
Waffenreinigungseinrichtung;
Ein Revolver;
eine Waffe, geformt wie ein chemischer Bleistift;
elf Grad unbekannter Kalibrierung;
ein Jagdgewehr;
Unbekannte Kalibrierung mit einer Menge von 136;
Ein Paar Dynabs mit Inschrift “GPS WIFI”
Eine Handgranate;
Munitionsrunden;
Sechs (6) Silenciator/Unterstützer;
Drei (3) Gewehrwachs;
Eine AK 47 Karikatur sowie zwei unbekannte Kaliberrunden;
Drei (3) Spray mit Aufschrift “NATO”;
Ein M48 Gewehr mit 5 Runden;
Ein Handkoffer von 9 Packungen AK 47 Kugeln, mit 20 Kugeln in jedem Paket;
Ein 4-Piller-Waffenmagnetator AK 47;
eine Schale Jagdgewehr;
10 Kugelkamm AK 47 leer;
Eine kleine Kiste mit 14 Kugeln mit unbekanntem Kaliber;
A V - Telefon ICO;
Eine Zigarette mit vermuteter Betäubungsmittelsubstanz des Typs “Marihuane”, mit einem Gewicht von etwa 1,35 Gramm;
automatisches AK-47-Gewehr;
ein leichtes Jagdgewehr;
Acht (8) Gewehrrunden “CHEDITÄTEN 12”
Ein Paar schwarze Handschuhe und ein schwarzer Hut;
Halbautomatisches Gewehr vom Typ 10h mit 26 Runden eines Kalibers von 7,62 mm;
eine ohrenbetäubende Waffe (schwarz) und
Zwei Runden Jagdgewehr.
Alle diese Beweise wurden am Tatort von der Kosovo-Polizei bzw. der Strafeinheit, die beschlagnahmt wurde, aufgezeichnet und werden in weiteren Strafverfahren, die den betreffenden Fall betreffen, als Beweis/Proof dienen.
Der Verfassungsankläger in Prizren setzt sich nach wie vor für die Bekämpfung der Kriminalität ein, indem er die Zusammenarbeit mit anderen Justizbehörden sowie mit den Bürgern im Allgemeinen sicherstellt, dass alle Fälle, unabhängig von der Natur, die direkt und fair behandelt werden müssen, stets auf den Gesetzen und Verfassungen der Republik Kosovo beruhen.












