Die Person Er Misled AKI bleibt in Haft

Das Berufungsgericht des Kosovo hat die Beschwerde des Verteidigungsrechts als unbegründet gegen die Ernennung einer monatlichen Haftmaßnahme für den Angeklagten des E.J. abgelehnt. Laut der Medienaussagen hat Beschwerdekammern das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 13.12.2018 erlassen, unter dem diese Maßnahme nach dem Datum berechnet wird [...]
Das Berufungsgericht des Kosovo hat die Beschwerde des Verteidigungsrechts als unbegründet gegen die Ernennung einer monatlichen Haftmaßnahme für den Angeklagten des E.J. abgelehnt.
Laut der Medienaussagen hat Beschwerdekammern das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 13.12.2018 aktiviert, unter dem die Maßnahme von 11.12.2018 geschätzt wird und bis 11.01.2019 dauern wird.
E.J. wird von drei kriminellen Handlungen vermutet; “Falsifikation des Dokuments” durch Artikel 398, “False-Verschreibung” aus Artikel 417 und “Spy” aus Artikel 131.
Der Beschwerdekammerngericht stellt fest, dass das erste Beschwerdekammerngericht hinreichende Gründe für die Rechtsgrundlage gegeben hat, für die er die Maßnahme der Inhaftierung gegen die betreffende Person berufen hat, und die Bestimmungen des Artikels 187 des Strafverfahrenskodex für die Republik Kosovo bestätigt.












