Das Gericht hielt ihn davon ab, sich seiner Frau zu nähern, der Mann in Gjakova geht zurück und schlägt

Der Verfassungsankläger in Gjakova, der Generalabteilung, hat Anklage gegen St. B. wegen strafrechtlicher Handlung erhoben, indem er den Befehl verletzt, das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu schützen. Nach der Anklageschrift hat der Angeklagte am Datum 16,11,2018 die vom Verfassungsgericht in Gjakova gegebene Verteidigungsanordnung verletzt und wieder verwendet [...]
Der Verfassungsankläger in Gjakova, der Generalabteilung, hat Anklage gegen St. B. wegen strafrechtlicher Handlung erhoben, indem er den Befehl verletzt, das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu schützen.
Nach der Anklageschrift hat der Angeklagte am 16.11.2018 zu Hause den vom Verfassungsgericht in Gjakova erteilten Schutzbefehl verletzt, der wiederum körperliche Gewalt gegen seine Frau einsetzt.
Der Prozessanwalt hat das Verfassungsgericht in Gjakova vorgeschlagen, dass der Angeklagte gesetzlich verurteilt wird.











