Autos dürfen nicht nach Albanien importiert werden

Morgen kommt die Entscheidung, den Import von gebrauchten Fahrzeugen, die vor 2009 produziert wurden, zu verbieten. Die Generaldirektion Zoll legt den Schwerpunkt auf die Kategorien, für die diese Entscheidung umgesetzt wird und nicht umgesetzt wird. Diese Entscheidung gilt nicht für den Import von Frühfahrzeugen von historischem Interesse und [...]
Die Generaldirektion Zoll legt den Schwerpunkt auf die Kategorien, für die diese Entscheidung umgesetzt wird und nicht umgesetzt wird.
Diese Entscheidung gilt nicht für den Import von Frühfahrzeugen mit historischem Interesse und Sammlung, wie zum Beispiel Fahrzeuge, die bis Dezember 1970 produziert wurden, und Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 1970 als Produktionsmodell eingeführt wurden, trotz des aktuellen Jahres der Produktion eines bestimmten Fahrzeugs, Fahrzeuge, die technisch Museum oder kulturelle Werte, traditionelle und soziale Erbe darstellen, sowie Kraftfahrzeuge, die aus physischen und juristischen Personen mit humanitärer Hilfe importiert werden, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über Spenden und humanitäre Hilfe.
In Übereinstimmung mit dieser Entscheidung müssen Fahrzeuge, die in die Republik Albanien importiert werden, die technischen Bedingungen im Zusammenhang mit den funktionalen Eigenschaften ihrer Systeme und Anlagen und technischen Nutzungen erfüllen, die wie folgt den vorgesehenen Werkzeugen entsprechen müssen. Diese Bedingungen werden mit Anweisungen des Verkehrsministers bestimmt.
Mit Inkrafttreten dieser Entscheidung dürfen sie sich zum ersten Mal auf dem Gebiet der Republik Albanien, Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge registrieren, die folgende Bedingungen erfüllen:
Die neuen Nullkm-Autoves, die nie in einem anderen Land für den Verkehr registriert wurden, die den Euro 5 der Europäischen Union entsprechen;
Andere neue Kraftfahrzeuge, wie Motoren, Busse, M2 und N1 Kategorien LKW, Nullkm und nie für den Verkehr in einem anderen Land registriert, das den Euro 5 der Europäischen Union entspricht;
Die verwendeten Autoves (alle, die nicht Nullkm sind und zuvor für die Straßenzirkulation in einem anderen Land registriert sind, das den Euro 4 Kurs entspricht) müssen nicht mehr als 10 Jahre vor dem ersten Volkszählungstag in Albanien hergestellt werden;
Andere Kraftfahrzeuge, die als Motoren, Busse, LKW, M2 und N1-Kategorien verwendet werden (alle, die nullkm kurz sind und zuvor für die Straßenzirkulation in einem anderen Land registriert sind, die den Euro 3 Kurs erfüllen) müssen nicht mehr als 15 Jahre vor dem ersten Volkszählungstag in Albanien produziert werden.












