Fehlende Verwendung der albanischen Flagge in Mazedonien

Die albanische Nationalflagge in Mazedonien kann offiziell genutzt werden, aber nur in Gemeinden, in denen mehr als 50 Prozent der Bewohner dieser Gemeinschaft oder anderen Gemeinschaften angehören. Das Gesetz von 2011 legt nicht fest, ob es sich um die albanische Flagge oder eine andere Einheit handelt, sondern in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 des Gesetzes. [...]
Das Gesetz von 2011 legt nicht fest, ob es die albanische Flagge oder eine andere Einheit ist, sondern in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 des Gesetzes zur Erfüllung und Änderung des Gesetzes zur Verwendung von Gemeinschaftsflaggen, heißt es, dass “Gemeinschaftsmitglieder, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung in diesem lokalen Selbstverwaltungseinheit sind, ihre nationalen Symbole gemäß dem Gesetz” verwenden können.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes können ethnische Gemeinschaften ihre Flagge, zusammen mit dem Staat, in lokalen und öffentlichen Charakterobjekten nutzen. Nach dem Gesetz entscheidet die lokale Regierung über Termine oder Ereignisse, wenn die Flagge der ethnischen Gemeinschaften verwendet wird. Das Gesetz verlangt auch, dass die Flaggen der ethnischen Gemeinschaften für ein Drittel kleiner als die Flagge des Staates sind. Die Flagge ohne Hindernisse kann in privaten Manifestationen verwendet werden.
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