Zwei Personen für häusliche Gewalt stoppen 48 Stunden

Der Gründungsstaatsanwalt in Gjilan hat zwei Personen wegen des Verdachts, dass sie häusliche Gewalt verursacht haben, verboten. Im ersten Fall besteht der Verdacht, dass der Angeklagte M.T, in der Gemeinde Ranillug, konsequent körperliche Gewalt gegen seine Frau, den verletzten T. T. ausüben hat, indem er [...]
Im ersten Fall besteht der Verdacht, dass der Angeklagte M.T, in der Gemeinde Ranillug, ständig körperliche Gewalt gegen seine Frau, den verletzten T. T. ausüben hat, und ihn mit Fisten auf sein Gesicht und Körperteile, die wegen seiner Verletzungen medizinische Hilfe gesucht hat.
Auf diese Weise hat der gleiche Mann einen leichten körperlichen Angriff begangen.
Im anderen Fall wird vermutet, dass der Angeklagte F.S., in der Gemeinde Gjilan, häusliche Gewalt verursacht hat, so dass unter dem Einfluss von Alkohol und Messer, seine Tochter L. F, bis dem Moment, in dem sie verletzt wird, sie das Messer aus ihrer Hand nimmt, das gleichzeitig sie immer noch versucht, ihn zu schlagen, einen Baum in die Richtung davon zu schießen.
Mit diesen Aktionen hat dasselbe eine Straftat begangen.
In beiden Fällen hat die Anklage ein Gesetz über das Verbot in der Dauer von 48 Stunden erlassen und für die Haftvergabe von 30 Tagen, gegen die beiden Angeklagten, am zuständigen Gericht in Gjilan beantragt.












