Ein Monat Haft für Verdächtige im Radsporttod

Der Stiftungsgericht Pec hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pec für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen H.K. Angeklagten genehmigt. Er fährt nach Aussage des Gerichtshofs am 16. Oktober dieses Jahres etwa 21:10 Minuten in Pec, während er sein Fahrzeug von der Richtung des Bahnhofs läuft [...]
Der Stiftungsgericht Pec hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pec für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen H.K. Angeklagten genehmigt.
Er war, laut Urteil des Gerichtshofs, am 16. Oktober dieses Jahres etwa 21:10 Minuten in Pec, während er sein Fahrzeug von der Bahnstation Richtung unter Alkoholeinfluss fuhr, den Chip auf der rechten Seite der Straße traf und ihn sofort sterben ließ.
Die jährliche Haftmaßnahme begann von 16.10.2018 bis 16.11.2018.
Gegen diese Entscheidung haben die Parteien das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht.












