Kurti, Caday-Bujupi bleiben in Haft

Das Berufungsgericht des Kosovo hat es auf die Berufung des Verteidigungsanwalts des Angeklagten A.K. gegen die Entscheidung der 1-monatigen Haftmaßnahme des Verfassungsgerichts in Pristina am 27.11.2017 als unkonventionell abgelehnt. == Einzelnachweise == == Weblinks ==== Einzelnachweise == Sie werden wegen der Arbeit beschuldigt [...]
Das Berufungsgericht des Kosovo hat es auf die Berufung des Verteidigungsanwalts des Angeklagten A.K. gegen die Entscheidung der 1-monatigen Haftmaßnahme des Verfassungsgerichts in Pristina am 27.11.2017 als unkonventionell abgelehnt.
== Einzelnachweise == == Weblinks ==== Einzelnachweise == Sie werden wegen Straftaten angeklagt: “Verwendung der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs” aus Artikel 375 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs und der Strafarbeit des Kosovo; “Pegim der amtlichen Person, die den amtlichen Dienst ausübt, ” aus Artikel 409 desselben Codes.
Die dreirichterliche Berufskollegie dieses Gerichts hat festgestellt, dass die Verteidigungsanträge nicht begründet sind, weil sie sich aus dem Gegenstand Papierkram ergeben scheinen, die Angeklagten A.K. und D.K. -B. mit 26.11.2017 die Maßnahme der Hausarrest durch das Berufungsgericht am 25.11.2017 verletzten. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat das Gericht erster Grad richtig gehandelt, wenn ihnen die Haftmaßnahme zugeteilt worden ist, die verfassungsmäßige Bedingung des Artikels 183 paragphai 5 betreffend Artikel 187 Absatz 3 der Strafprozessordnung”, sagt die Erklärung.












