Vier Verdächtige in Prištinas Saban Ermordung geplant für Haft

Das Stiftungsgericht in Pristina hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftaktion gegen die Angeklagten B. R. J.R. aufgrund des Verdachts, dass sie eine schwere Mordverletzung begangen haben, genehmigt. In diesem Fall in Abstimmung aus Artikel 179. 1.8 in Bezug auf KPRK Artikel 31, kriminelle Arbeit [...]
Das Stiftungsgericht in Pristina hat den Antrag der Verfassungsgerichtsanwälte in Pristina für die Ernennung der Haftaktion gegen die Angeklagten B. R. J.R. aufgrund des Verdachts, dass sie eine schwere Mordverletzung begangen haben, genehmigt.
In diesem Fall in Abstimmung aus Artikel 179. 1.8 im Zusammenhang mit Artikel 31 des KPRC, Kapitalmord beim Versuch der Koordinierung aus Artikel 179, par. 1.8 im Zusammenhang mit Artikel 28 und 31 von KPRK und kriminellen Arbeiten, die Eigentum, Kontrolle, unberechtigten Besitz von Waffen gemäß Artikel 374 Abs. 1 KPRK, gegen die Angeklagten M.R. und F.R. wegen angeblicher krimineller Tätigkeit aufgrund der versuchten Beteiligung an versuchten Morden nach Artikel 179 Abs. 1.8 im Zusammenhang mit Artikel 28 und 31 des KPRK und der kriminellen Arbeit, die Kontrolle über den Besitz oder die unbefugte Verwendung von Waffen gemäß Artikel 374 Abs. Einer von KPRK.
Während gegen die Angeklagten P. R, aufgrund des Verdachts, dass er gemäß Artikel 333 Abs. Einer von KPRK.
Defendants B. R. J. Die R.M.R. und F.R. wurden in der Länge von 1.C. Haftmaßnahmen zugewiesen, die ab 2610.2017 bis 26.11.2017 beginnen, und dem Angeklagten P. R. das Gericht ordnet die Präsentation an der Polizeistation in der Länge von 1 (a) Monat und ab 2610.2017 bis 26.11.2017 an.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Aufforderung zur Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten in dieser Phase des Strafverfahrens angemessen und notwendig ist, um die Anwesenheit der Angeklagten im Strafverfahren und die ungehinderte Entwicklung des Verfahrens sicherzustellen.
Die Seiten haben ein Recht auf Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Kosovo-Berufsgericht.











